Ergotherapie
Ob eine ergotherapeutische Behandlung erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt/Kinderarzt. Nach einer eingehenden Untersuchung und erkennbaren Notwendigkeit wird er Ihnen/Ihrem Kind eine ergotherapeutische Verordnung ausstellen.
Zu Beginn der Therapie wird anhand einer standardisieren Diagnostik und eines ausführlichen Anamnese-Gespräches mit Ihnen/mit den Eltern die motorischen oder kognitiven Fähig- bzw. Fertigkeiten überprüft. Zusammen mit dem ärztlichen Befund können wir einen individuellen Therapieplan erstellen, damit Sie oder Ihr Kind die größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag wieder/erlangen kann. An alle Tests erheben wir den Anspruch des aktuellsten wissenschaftlichen Standards.