Ergotherapie

Ob eine ergotherapeutische Behandlung erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt/Kinderarzt. Nach einer eingehenden Untersuchung und erkennbaren Notwendigkeit wird er Ihnen/Ihrem Kind eine ergotherapeutische Verordnung ausstellen.

Zu Beginn der Therapie wird anhand einer standardisieren Diagnostik und eines ausführlichen Anamnese-Gespräches mit Ihnen/mit den Eltern die motorischen oder kognitiven Fähig- bzw. Fertigkeiten überprüft. Zusammen mit dem ärztlichen Befund können wir einen individuellen Therapieplan erstellen, damit Sie oder Ihr Kind die größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag wieder/erlangen kann. An alle Tests erheben wir den Anspruch des aktuellsten wissenschaftlichen Standards.

Team

Alexandra Pöppl
Alexandra Pöppl
Philipp Stangl
Philipp Stangl
Yvonne Hecker
Yvonne Hecker
Sarah Hefele
Sarah Hefele
Kerstin Wagner
Kerstin Wagner